„Berufsbild der Landschaftsarchitekten
Der Beruf des Landschaftsarchitekten verkörpert die planerische Fachkunde für die Entwicklung
der natürlichen und gestalteten Umwelt.
Er hat den Auftrag, an planerischen Entscheidungen
unter dem Hinblick mitzuwirken, dass räumliche und gestalterische
Qualitätsanforderungen vertreten werden und die Belange der natürlichen
Lebensgrundlagen einbezogen und beachtet werden. Er ist verantwortlich für
Konzepte und Planungen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft,
zur nachhaltigen Raumordnung und Siedlungsentwicklung, zur Dorf- und
Stadterneuerung, zur Gestaltung des Umfeldes von Wohn- und Arbeitsstätten und
zur Objektplanung im weiten Aufgabenfeld der
Landschaftsarchitektur/Landschaftspflege.
Der Landschaftsarchitekt kann aufgrund seiner
vielseitigen Ausbildung die Belange von Natur und Landschaft vertreten, bewusst
machen und so formen, dass die Einmaligkeit des Orts ihren Ausdruck findet und
gewahrt wird.
Das Aufgabenfeld ist aufgrund der unterschiedlichen
Wirkungsbereiche und der Breite der Fragestellungen, insbesondere auch
angesichts der schnellen Weiterentwicklung planungs- und naturschutzrechtlicher
Regelungen, nur schwer einzugrenzen.“
Bund
Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)