Berufsbild der Landschaftsarchitekten

 

Der Beruf des Landschaftsarchitekten verkörpert die planerische Fachkunde für die Entwicklung der natürlichen und gestalteten Umwelt.

Er hat den Auftrag, an planerischen Entscheidungen unter dem Hinblick mitzuwirken, dass räumliche und gestalterische Qualitätsanforderungen vertreten werden und die Belange der natürlichen Lebensgrundlagen einbezogen und beachtet werden. Er ist verantwortlich für Konzepte und Planungen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft, zur nachhaltigen Raumordnung und Siedlungsentwicklung, zur Dorf- und Stadterneuerung, zur Gestaltung des Umfeldes von Wohn- und Arbeitsstätten und zur Objektplanung im weiten Aufgabenfeld der Landschaftsarchitektur/Landschaftspflege.

Der Landschaftsarchitekt kann aufgrund seiner vielseitigen Ausbildung die Belange von Natur und Landschaft vertreten, bewusst machen und so formen, dass die Einmaligkeit des Orts ihren Ausdruck findet und gewahrt wird.

Das Aufgabenfeld ist aufgrund der unterschiedlichen Wirkungsbereiche und der Breite der Fragestellungen, insbesondere auch angesichts der schnellen Weiterentwicklung planungs- und naturschutzrechtlicher Regelungen, nur schwer einzugrenzen.“

 

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)