Landschaftsplanung im weitesten Sinne

 

Neben diesen beiden unmittelbar aus dem BNatSchG und der Aufgabenstellung des Naturschutzes abzuleitenden Landschaftsplanungsbegriffen hat nicht zuletzt durch die Bezeichnung entsprechender Studiengänge (als „Ersatz“ für den traditionellen Begriff „Landespflege“) an der TU Berlin und der GHS Kassel in den 70iger Jahren der Begriff der Landschaftsplanung eine zusätzliche Erweiterung erfahren, da hierbei auch die Freiraum- bzw. Grünplanung unter dem Begriff der Landschaftsplanung subsumiert wird. Es wurde bereits auf die Aufgabenerweiterung des Grünordnungsplans und auch des Landschaftsplans durch einzelne Landesnaturschutzgesetze hingewiesen (Tab. 5-1). Der erweiterte Aufgabenumfang entspricht dieser dritten Landschaftsplanungsdefinition, die sich auch damit erklären lässt, dass die Landespfleger ihre Qualifikation auch für diese Aufgaben in die Landschaftsplanung im engeren Sinne haben einbringen können. Es lässt sich zudem ein Zusammenhang mit den berufsbezogenen Begriffswandel von Garten zu Landschaft (zum Beispiel Landschaftsarchitektur statt Gartenarchitektur und Landschaftsgärtner statt Gärtner) erkennen. Dass Natur und Landschaft nicht auf den Außenbereich beschränkt sind, wird durchaus auch im BNatSchG betont. Der Begriff der Landschaft innerhalb des besiedelten Bereiches wird hierbei jedoch anders belegt als im BNatSchG, da neben Natur- oder zumindest naturbetonten Kulturlandschaften auch aufgrund der hohen Nutzungsintensität ausgesprochen naturfern gestaltete Freiräume hierunter gefasst werden. Auch wenn diese aufgrund ihres mehr oder weniger großen Grünflächenanteils immer noch im deutlichen Kontrast zu rein technischen Hochbauten stehen, so können hier die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege nur eine begrenzte Rolle einnehmen. Es ist „bezeichnend“, dass die in den 90iger Jahren einsetzende Umbenennung klassischer Studiengänge der Landespflege nicht allein auf diesen definitionsbedürftigen Begriff der Landschaftsplanung zurückgreift, sondern statt dessen die Betonung stärker auf das spätere Berufsfeld (mit der Kammerfähigkeit als wesentliches Qualifikationsmerkmal) ausrichtet. So lässt sich beobachten, dass aktuell die Studiengangsbezeichnung „Landschaftsarchitektur“ – wohl auch in begrifflicher Anlehnung an die Hochbauarchitektur – bevorzugt wird. Da Landschaftsarchitektur nicht zuletzt im Hinblick auf den internationalen Sprachgebrauch jedoch im engeren Wortsinne „baukünstlerische“ Aspekte sehr stark in den Mittelpunkt rückt, wird es verständlich, dass die hierin liegende Unbestimmtheit zu Teil durch die bewusste Kombination mit „Landschaftsplanung“ oder „Umweltplanung“ ausgeglichen werden soll. Im Hinblick auf die Akzeptanz der Absolventen im Tätigkeitsfeld der Landschaftsplanung und damit im Aufgabenfeld des Naturschutzes sind diese kombinierten Studiengangsbezeichnungen sehr wohl geboten.“

 

Horst Lange (2002): Instrumente der Landschaftsplanung als eigenständige Planung. – in: Wolfgang Riedel und Horst Lange (Hrsg.): Landschaftsplanung.- Spektrum Akademischer Verlag Berlin und Heidelberg, 2. Auflage

Weitere Infos unter: www.Lehrbuch-Landschaftsplanung.de