„Landschaftsplanung im
weitesten Sinne
Neben diesen beiden unmittelbar aus
dem BNatSchG und der Aufgabenstellung des Naturschutzes abzuleitenden
Landschaftsplanungsbegriffen hat nicht zuletzt durch die Bezeichnung
entsprechender Studiengänge (als „Ersatz“ für den traditionellen Begriff „Landespflege“)
an der TU Berlin und der GHS Kassel in den 70iger Jahren der Begriff der
Landschaftsplanung eine zusätzliche Erweiterung erfahren, da hierbei auch die
Freiraum- bzw. Grünplanung unter dem Begriff der Landschaftsplanung subsumiert
wird. Es wurde bereits auf die Aufgabenerweiterung des Grünordnungsplans und
auch des Landschaftsplans durch einzelne Landesnaturschutzgesetze hingewiesen
(Tab. 5-1). Der erweiterte Aufgabenumfang entspricht dieser dritten
Landschaftsplanungsdefinition, die sich auch damit erklären lässt, dass die
Landespfleger ihre Qualifikation auch für diese Aufgaben in die
Landschaftsplanung im engeren Sinne haben einbringen können. Es lässt sich
zudem ein Zusammenhang mit den berufsbezogenen Begriffswandel von Garten zu
Landschaft (zum Beispiel Landschaftsarchitektur statt Gartenarchitektur und
Landschaftsgärtner statt Gärtner) erkennen. Dass Natur und Landschaft nicht auf
den Außenbereich beschränkt sind, wird durchaus auch im BNatSchG betont. Der
Begriff der Landschaft innerhalb des besiedelten Bereiches wird hierbei jedoch
anders belegt als im BNatSchG, da neben Natur- oder zumindest naturbetonten Kulturlandschaften auch aufgrund der hohen
Nutzungsintensität ausgesprochen naturfern gestaltete Freiräume hierunter
gefasst werden. Auch wenn diese aufgrund ihres mehr oder weniger großen
Grünflächenanteils immer noch im deutlichen Kontrast zu rein technischen
Hochbauten stehen, so können hier die Belange von Naturschutz und
Landschaftspflege nur eine begrenzte Rolle einnehmen. Es ist „bezeichnend“,
dass die in den 90iger Jahren einsetzende Umbenennung klassischer Studiengänge
der Landespflege nicht allein auf diesen definitionsbedürftigen Begriff der
Landschaftsplanung zurückgreift, sondern statt dessen
die Betonung stärker auf das spätere Berufsfeld (mit der Kammerfähigkeit als
wesentliches Qualifikationsmerkmal) ausrichtet. So lässt sich beobachten, dass
aktuell die Studiengangsbezeichnung „Landschaftsarchitektur“
– wohl auch in begrifflicher Anlehnung an die Hochbauarchitektur – bevorzugt wird.
Da Landschaftsarchitektur nicht zuletzt im Hinblick auf den internationalen
Sprachgebrauch jedoch im engeren Wortsinne „baukünstlerische“ Aspekte sehr
stark in den Mittelpunkt rückt, wird es verständlich, dass die hierin liegende
Unbestimmtheit zu Teil durch die bewusste Kombination mit „Landschaftsplanung“ oder „Umweltplanung“
ausgeglichen werden soll. Im Hinblick auf die Akzeptanz der Absolventen im
Tätigkeitsfeld der Landschaftsplanung und damit im Aufgabenfeld des Naturschutzes
sind diese kombinierten Studiengangsbezeichnungen sehr wohl geboten.“
Horst Lange (2002): Instrumente der Landschaftsplanung als eigenständige Planung. – in: Wolfgang Riedel und Horst Lange (Hrsg.): Landschaftsplanung.- Spektrum Akademischer Verlag Berlin und Heidelberg, 2. Auflage
Weitere Infos unter: www.Lehrbuch-Landschaftsplanung.de